Katastrophenschutz

Die Rettungskette im Rahmen des Katastrophen- und Bevölkerungs-schutzes in Deutschland teilt sich grob in vier Gruppen auf!

  1. Der Brandschutz und die kleine technische Hilfe durch die Feuerwehren.
  2. Versorgung von einzelnen Menschen im Rahmen der Unfallhilfe bzw. akuten lebensbedrohlichen Zuständen durch Rettungsdienste (DRK, ASB, JUH, Feuerwehr).
  3. Der Katastrophenschutz der eine technische Hilfe in größerem Maße erforderlich macht durch das THW.
  4. Die Versorgung und Betreuung von großen Menschenmassen im Notfall oder besonderen Gefahrenlagen durch Rettungsorganisationen (DRK, ASB, JUH).

Die vier Gruppen können sich bei Bedarf ergänzen oder in besonderen Situationen auch einzeln eingesetzt werden. Jede Person kann im Notfall die Rettungskette der Punkte 1 und 2 Alarmieren. Die Punkte 3 und 4 werden bei Bedarf von behördlichen Einrichtungen (Leitstellen der Landkreise, Katastrophenschutz von Kreisen, Ländern oder dem Bund) angefordert und entsprechend der Lage eingesetzt.

GW-Vpf

GW-San